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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Unterkunft durch den Gast gebucht und durch den Vermieter schriftlich (per E‑Mail ausreichend) bestätigt wurde.
  2. Der Buchende haftet als Vertragspartner für alle in der Buchung angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.
  3. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

§ 2 Leistungen und Vertragsdauer

  1. Der Vertrag verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen für die vereinbarte Dauer.
  2. Die Unterkunft darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden.

§ 3 Ersatzunterkunft

  1. Kann die Unterkunft aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht bereitgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, dem Gast eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten.
  2. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
  3. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung)

  1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  2. Im Falle des Rücktritts ist der Vermieter bemüht einen Nachmieter zu finden. Bei Gelingen wird eine Weitervermittlungsgebühr i. H. einer Tagesmiete berechnet. Sollte die Nachmietersuche nicht erfolgreich sein, so ist der gesamte Mietpreis, abzüglich der Vermieterersparnis von 10%, zu entrichten.
  3. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
  4. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Eine Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 5 Nichtinanspruchnahme / vorzeitige Abreise

  1. Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Vermieter die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.

§ 6 Preise und Zuschläge

  1. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die ortsübliche Kurtaxe ist über die Langeoogcard zu entrichten.
  3. Für Aufenthalte bis einschließlich 4 Nächte kann ein Kurzaufenthaltszuschlag von € 50,00 erhoben werden, sofern dieser vor Buchung ausgewiesen wurde.
  4. An- und Abreisen an Sonn- und Feiertagen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich; ein Zuschlag von € 50,00 kann erhoben werden, sofern vor Buchung bekanntgegeben.

§ 7 Stornierung durch den Vermieter

  1. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Überbuchung, technische Defekte, höhere Gewalt) vom Vertrag zurückzutreten.
  2. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
  3. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§ 8 An- und Abreise

  1. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen (Hauptwechseltage) spätestens ab 18.00 Uhr.
  2. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 09:30 Uhr zu räumen. Die Hinweise in der Hausordnung/Gästemappe sind zu beachten.

§ 9 Zahlung

  1. Es ist eine Anzahlung zu leisten. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
  2. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Restbetrag ist gemäß Buchungsbestätigung zu zahlen.

§ 10 Mängelanzeige und Rechte des Gastes

  1. Der Gast ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
  2. Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit Abhilfe möglich gewesen wäre.
  3. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben im Übrigen unberührt.

§ 11 Haftung

  1. Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Krieg, Epidemien), die die Durchführung des Vertrages erheblich erschweren oder unmöglich machen, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 13 Nutzung der Unterkunft / Hausordnung

  1. Die Unterkunft darf nur mit der in der Buchung vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kinder, Kleinkinder und Babys zählen als vollwertige Personen.
  2. Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen untersagt. Bei Verstoß können angemessene Zusatzreinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
  3. Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages.
  4. Das Umstellen von Möbeln, das Verstellen der Fernsehprogramme sowie das Benutzen nicht belegter Betten ist untersagt. Entstehender Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§ 14 Endreinigung und Kaution

  1. Die Endreinigung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Mietpreis enthalten.
  2. Wird die Unterkunft über das übliche Maß hinaus verschmutzt, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlichen Reinigungsaufwand nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 15 WLAN-Nutzung

  1. Der Vermieter stellt dem Gast einen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung.
  2. Eine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten wird nicht übernommen.
  3. Der Gast verpflichtet sich, das WLAN nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

§ 16 Geschäftsreisen / Rechnungsstellung

  1. Bei Buchungen zu geschäftlichen Zwecken erfolgt die Rechnungsstellung auf die in der Buchung angegebene Firma.
  2. Der Gast haftet auch bei Firmenbuchungen persönlich für sämtliche Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.

§ 17 Hunde

  1. Hunde sind nur in ausdrücklich freigegebenen Unterkünften und nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Pro Wohnung nur ein Hund.
  2. Pro Aufenthalt wird eine Gebühr von € 60,00 erhoben.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.